Für die Umsetzung im Betrieb

Erste Projektresultate liegen vor: Hilfsmittel mit praktischen Tipps zu Fragen rund um Teilzeitarbeit.

Hilfsmittel zu Teilzeitarbeit

Die Leitfäden helfen bei Fragen zu Teilzeitarbeit – etwa für das korrekte Erfassen von Absenzen oder bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Checkliste Anstellung unterstützt bei administrativen Fragen. Der Leitfaden Fachkräfterekrutierung zeigt, wie sich Betriebe attraktiv auf dem Arbeitsmarkt positionieren können.

Beim Wechsel auf eine Teilzeitanstellung empfiehlt sich ein offenes Gespräch, um beidseitige Erwartungen zu klären. Im Arbeitsvertrag die Arbeitszeit, die vereinbarten Arbeitstage und das Modell zur Erfassung der Absenzen festhalten.

Die meisten Lohnabzüge der Arbeitnehmenden fallen prozentual aus. Wo feste Beiträge im System definiert sind, sollte genauer hingeschaut werden.

Vollzugskosten-, Aus- und Weiterbildungsbeiträge

Neue Praxis ab 1. Januar 2026:

  • Abzug der Arbeitnehmenden im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad: Stellenprozente × 25 CHF pro Monat.

  • Arbeitnehmende mit Pensum unter 20 % zahlen keine Beiträge.

Pensionskasse

  • Lohn melden und monatlichen Betrag berechnen lassen.

  • Vorsorgeplan überprüfen und in Rücksprache mit den Arbeitnehmenden allenfalls anpassen.

Familienzulagen

  • Arbeitnehmende mit Familienzulagen darauf hinweisen, dass sich durch Teilzeitbeschäftigung Änderungen im Anspruch ergeben können.

Wer Teilzeit arbeitet, wird bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) benachteiligt. Und zwar nicht, weil er oder sie durch Teilzeitarbeit weniger verdient, sondern wegen «Eintrittsschwelle» und «Koordinationsabzug».

Die Eintrittsschwelle legt fest, ab welchem Jahreslohn die Arbeitnehmenden obligatorisch bei der Pensionskasse versichert werden müssen (2026: 22’680 CHF). Der Koordinationsabzug wird vom Jahreslohn abgezogen und bestimmt den Lohn, der versichert werden muss (2026: 26’460 CHF).

Herausforderungen bei Teilzeitarbeit

Die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug sind für alle Beschäftigten gleich hoch – egal ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Der versicherte Lohn – und somit die zukünftigen Leistungen der Pensionskassen – fällt für Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zu ihrem Lohn entsprechend viel tiefer aus als für Vollzeitbeschäftigte.

Teilzeitgerechte Vorsorgepläne

Unternehmen können diese Benachteiligung zu moderaten Bedingungen aufheben:

  • Den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen.

  • Auch Einkommen unter der Eintrittsschwelle versichern.

Die meisten Pensionskassen bieten solche oder ähnliche Lösungen in ihren Vorsorgeplänen an.

In der Praxis gibt es zwei Methoden zur Erfassung der lohnzahlungspflichtigen Absenzen wie Feier- und Krankheitstage.

Zeitmethode

  • Die Abwesenheit an den fixen Arbeitstagen wird mit 8,4 Stunden erfasst (Basis: 42 Std./Woche gemäss GAV Gebäudehüllengewerbe).

  • Diese Methode ist transparent und rechtskonform.

Wertmethode

  • Absenzen führen zu einer Gutschrift der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (Berechnung: Wöchentliche Arbeitszeit/5), auch wenn sie in die Freizeit fallen.

  • Absenzen können zu Minusstunden führen.

  • Bei der Erfassung von Krankheits- und Unfalltagen nach der Wertmethode müssen die Arbeitgebenden dadurch entstehende Minusstunden korrigieren.

Ein Mitarbeiter will auf 60 % reduzieren, weil er Vater wird. Wer Teilzeitstellen schafft, trägt zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zum Erhalt von Fachkräften bei. Damit positioniert sich ein Unternehmen als attraktiv und modern. Es empfiehlt sich, die Offenheit für Teilzeitstellen breit zu kommunizieren.

«Teilzeit möglich»

  • Der Titel der Stellenausschreibung soll die Begriffe «Teilzeit möglich» oder die Stellenprozente (z.B. 60–100 %) enthalten.

  • Stellen auf der Firmen-Webseite ausschreiben.

  • Stellenmeldepflicht beachten.

Offensiv kommunizieren

  • In allen Kanälen kommunizieren, dass Teilzeitarbeit möglich ist (Inserat auf Webseite, via Mitarbeitende, Social Media etc.).

  • Auch Temporärbüros vermitteln Teilzeitfachkräfte (z.B. als Ergänzung, wenn jemand reduzieren will).

Personalmarketing

  • Sich auf der eigenen Webseite als teilzeitfreundliches Unternehmen positionieren.

Angebote für Unternehmen

Die Hilfsmittel werden zusammen mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe erarbeitet. In der Arbeitsgruppe befinden sich Personen aus Geschäftsleitung, Unternehmensentwicklung und Personalwesen von Gebäudehüllenbetrieben aus verschiedenen Regionen der Deutschschweiz.

Unternehmen können zudem kostenlos von niederschwelliger Beratung und fachlicher Begleitung für betriebsinterne Pilotprojekte profitieren.